Es liegt in deiner Hand!
Als Eigentümer:in hast du großen Einfluss auf Klima und Biodiversität und mit Entsiegeln und naturnahem Begrünen einen direkten Hebel! Außerdem ist der Weg zur Umsetzung kurz, weil du keine Genehmigungen benötigst. Falls du Fragen hast, bei der Umsetzung Unterstützung benötigst oder dir Werkzeug leihen möchtest – melde dich gerne bei uns!


Deine Entsiegelung in 5 Schritten
1. Standort prüfen
Eigene Fassade, Schottergarten, Einfahrt oder Innenhof – du entscheidest.
Fassade: Prüfe, ob sie intakt und rissfrei ist. Eine heile Wand lässt sich problemlos begrünen – und die Pflanzen wirken sogar isolierend! Hier dazu ein sehr guter Leitfaden der Stadt Münster.
Fassade am Bürgersteig vor dem Haus: Hier gilt – mindestens 1,5 m Durschgangsbreite müssen bleiben und es muss ein Antrag beim Tiefbauamt gestellt werden. (Tipp: Dokumentieren den Zustand mit Fotos, das hilft bei Anträgen oder späterer Nachweisführung.)
2. Genehmigung einholen
Auf privatem Grund kannst du direkt loslegen. Für den Bürgersteig brauchst du eine Genehmigung vom Tiefbauamt (Beispiel Münster). Dafür reicht meist ein formloser Antrag – eine Vorlage findest du bei uns. (Hinweis: bei tief wurzelnden Pflanzen vor dem Graben prüfen, ob Leitungen oder Kabel im Boden verlaufen!)
3. Planung und Pflanzenwahl
Überlege, ob du eine Fassadenbegrünung (mit oder ohne Rankhilfe) oder eine offene Grünfläche anlegst. Bei einer offenen Fläche haben heimische Bäume und Sträucher den größten Kühleffekt. Heimische Stauden oder Wildblumenwiesen fördern besonders bedrohte Insekten- und Vogelarten. Wähle regionale, insektenfreundliche Arten und vermeide invasive Pflanzen!
4. Umsetzung
Jetzt geht es los: Steine raus, Erde und Pflanzen rein! Beim Bürgersteig darfst du leider nur 15-30 cm tief und breit entsiegeln. Bringe bei nicht selbst kletternden Pflanzen Rankgitter an. Achte auf die fachgerechte Entsorgung des Schutts.
5. Pflege und Vorteile nutzen
Gieße in den ersten Wochen und an heißen Tagen regelmäßig am besten früh morgens oder abends. Bei standortgerechter Pflanzenauswahl musst du im zweiten Sommer i.d.R. nicht mehr gießen. Wenn du nachweist, dass mehr Regenwasser vor Ort versickert, kannst du eine Reduzierung der Abwassergebühr (hier Beispiel Münster) beantragen. Danke für deinen Einsatz für Biodiversität und Klimaschutz 🌱
